Dr. D'Angelo & Coll. - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht

 

VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG

Unabhängig von der güterrechtlichen Auseinandersetzung können zwischen den Ehegatten Rechtsverhältnisse bestehen, die anhand der allgemeinen Vorschriften auszugleichen sind. Z.B., wenn ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen gewährt; Mitarbeit in dem Unternehmen des Ehegatten; bei Abschluss einer Bürgschaft zugunsten des anderen Ehegatten; bei Schenkungen oder sog. ehebedingten Zuwendungen; usw..