TESTAMENT
Das Testament ist eine einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen, in der Sie den/die Erben bestimmen und welches damit die gesetzliche Erbfolge ersetzt. Davon unabhängig sind jedoch Pflichtteilsansprüche der Erben. Folgende Formen des Testamentes sind möglich: Eigenhändiges, privatschriftliches Testament: Dieses muss von Ihnen
- handschriftlich ( Nicht mit Schreibmaschine) errichtet werden. Wichtig! Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.
- öffentliches, notarielles Testament, es kann entweder durch mündliche Erklärung zur Niederschrift des Notars oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar errichtet werden.