Dr. D'Angelo & Coll. - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht

 

PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE

Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck, Dokumente Sportausrüstung, Geschenke, (Sparkassenbücher, Heiratsurkunde), Fotos, Familienandenken und alle Sachen, die zur Berufsausübung benötigt werden, dürfen beim Auszug aus der Ehewohnung mitgenommen werden.