Dr. D'Angelo & Coll. - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht

 

FAMILIENGERICHT

Zuständig für die Ehescheidung ist auf Antrag das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts. Es entscheidet über Ehesachen, wie z.B. die Scheidung und über die Scheidungsfolgesachen, also elterliche Sorge, Umgang mit dem gemeinsamen Kind, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, die Rechtsverhältnisse an Hausrat und Ehewohnung, Zugewinnausgleich sowie über Lebenspartnerschaftssachen.