Dr. D'Angelo & Coll. - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht

 

ERBSCHAFTSTEUER

Bei der Errichtung eines Testaments oder beim Abschluss eines Erbvertrags sollten Sie immer auch die erbschaftsteuerliche Belastung der eingesetzten Erben beachten. Erbschaftsteuer müssen vor allem Erben und Miterben im Rahmen einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmer und Begünstigte aus einer Auflage sowie Pflichtteilsberechtigte zahlen. Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Der Erbschaftsteuer unterliegt aber nicht nur jeder Erwerb von Todes wegen, sondern auch jede Schenkung unter Lebenden und das Vermögen einer Stiftung. Ihr Rechtsanwalt kennt zudem diverse legale Möglichkeiten, Erbschaftsteuer zu sparen z.B. durch die möglichst optimale Ausnutzung der den Erben zustehenden Steuerfreibeträge alle 10 Jahre. Diese Freibeträge können darüber hinaus noch vervielfacht werden, wenn der Nachlass nicht einer einzigen Person zugewendet wird, sondern auf mehrere Personen verteilt wird.