BETREUUNGSVERFÜGUNG
Das Betreuungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Tritt der Bedarfsfall ein, wird eine Betreuung vom Vormundschaftsgericht eingerichtet. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig ihre Wünsche bezüglich der Person des Betreuers äußern und zudem dem Vormundschaftsgericht und dem Betreuer wichtige Hinweise für deren Handeln geben. Zwar benennt eine Betreuungsverfügung damit nur Wünsche und ist keine Handlungsanweisung für Betreuer und Richter, sie ist dennoch ein wichtiges Instrument, noch in guten Tagen Vorsorge zu treffen für den Fall, dass dies zu Lebzeiten einmal nicht mehr gehen sollte. In einer solchen Verfügung kann auch ausdrücklich festgelegt werden, wen sie in keinem Fall zu Ihrem Betreuer bestellt haben wollen.